Mit der Erstellung eines Konzeptes zum systematischen Ausbau des Radwegenetzes möchte die CDU-Fraktion dem gestiegenen und sicherlich auch weiterhin steigenden Bedarf begegnen. Der entsprechende Antrag wurde vom Haupt- und Finanzausschuss in seiner Sitzung am 09. März einstimmig verabschiedet.
Ein ausgebautes und zusammenhängendes Radwegenetz ist Voraussetzung, um den Menschen die Nutzung ihrer Fahrräder auf sicheren Verbindungen zu ermöglichen. Gerade dies stellt in der Gemeinde Reichshof gegenwärtig ein großes Problem dar. Es gibt kaum Radwege, so dass Radfahrer gezwungen sind, die nicht nur schmalen sondern i. d. R. auch maroden und sanierungsbedürftigen Land- und Bundesstraßen zu nutzen. Dies schreckt viele Radfahrer ab.
Es ist sehr zu begrüßen, dass Bund und Land den Radwegeausbau fördern. Für unsere Gemeinde benötigen wir zunächst ein entsprechendes Radwegekonzept. Aus diesem Grund hat die CDU-Fraktion den Antrag gestellt, dass die Verwaltung die Erstellung eines Radwegekonzeptes prüft und sich mit den Nachbarkommunen unserer Gemeinde, dem Oberbergischen Kreis sowie dem Landesbetrieb Straßen NRW diesbezüglich abstimmt, damit sinnvolle Radwegeverbindungen entstehen können.
In den Haushalt für das Jahr 2021 sollen zu diesem Zweck 100.000 EUR eingestellt werden. Hierbei soll eine Förderquote von 75% berücksichtigt werden. Dem Antrag wurde am 09.03.2021 im Haupt- und Finanzausschuss zugestimmt.
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat die Mittel für den Radverkehr auf ein Rekord-Niveau aufgestockt: Bis 2023 stehen rd. 1,46 Mrd. EUR zur Verfügung. Im Rahmen des mit den Ländern abgestimmten Sonderprogramms „Stadt und Land“ können Länder und Kommunen ab sofort erstmals Bundesmittel für Radverkehrsinfrastrukturprojekte vor Ort abrufen. Für das Programm stehen bis 2023 bis zu rund 660 Mio. EUR bereit.
Mit diesem Sonderprogramm sollen Radfahrende bundesweit unterstützt, geschützt und gestärkt werden. Außerdem soll mehr Verkehr auf den klimafreundlichen Radverkehr verlagert werden – insbesondere auch im ländlichen Raum. Die Finanzhilfen des Bundes sollen für Investitionen eingesetzt werden, die die Attraktivität und Sicherheit des Radfahrens erhöhen und zum Aufbau einer möglichst lückenlosen Radinfrastruktur beitragen.
Die Maßnahmen der Länder und Kommunen werden mit bis zu 75 %, bei finanzschwachen Kommunen und Kommunen in strukturschwachen Regionen sogar mit bis zu 90 % der förderfähigen Kosten unterstützt.